Beurkundung familienrechtlicher Verträge
Für die Beurkundung von familienrechtlichen Verträgen sind sowohl fachliche Kompetenz als auch eine gleichberechtigte Beratung entscheidend. Ingeborg Model kann beide Ehegatten vertreten und strebt stets eine ausgewogene und von beiden Parteien akzeptierte Lösung an.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs unterliegen Eheverträge der gerichtlichen Inhaltskontrolle. Das Ziel bei der Beurkundung ist es daher, eine faire und für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Frau Model bietet umfassende und kompetente Beratung, insbesondere bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Patchwork-Familien.
Eheverträge und Ehescheidungsfolgenvereinbarung
Ein Ehevertrag kann zu verschiedenen Zeitpunkten geschlossen werden: vor der Ehe, während der Ehe oder bei einer Trennung (Ehescheidungsfolgevereinbarung). Die fachliche Expertise und ein einfühlsamer Umgang mit emotionalen Themen wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie Unterhalts- und Umgangsfragen gewährleisten eine fundierte und respektvolle Beratung.
Meine notariellen Dienstleistungen im Familienrecht:
Beratung:
- Allgemeine Beratung zu familienrechtlichen Fragestellungen unter Berücksichtigung von erbrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten.
Eheverträge:
- Beratung zu Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft).
- Modifizierung des Zugewinns.
- Regelung von Unterhaltsansprüchen und Versorgungsausgleich.
- Abstimmung von Vertragsentwürfen und Beurkundung.
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen:
- Beratung von Familien in Trennungssituationen zur Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung. Dies umfasst Kindesunterhalt, Sorgerecht, Verteilung von Hausrat und Vermögen, Zugewinnausgleichsansprüche sowie Unterhalt und Versorgungsausgleich.
- Abstimmung von Vertragsentwürfen und Beurkundung.