Erbrecht

Kompetente Beratung und rechtssichere Beurkundung

Für die präzise Beurkundung erbrechtlicher Verträge ist neben fachlicher Expertise auch ein sensibles Fingerspitzengefühl von entscheidender Bedeutung. Frau Model hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Optionen zu verstehen und diese sicher umzusetzen.

 

Erben und Vererben: Ein universelles Thema

Früher oder später steht jeder vor erbrechtlichen Fragen. Das deutsche Erbrecht zählt zu den anspruchsvollsten Rechtsgebieten und unterliegt einem stetigen Wandel durch gesellschaftliche Entwicklungen. Dabei spielen auch Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen wie Familienrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht eine Rolle.

 

Unsere Leistungen im Erbrecht

Kanzlei Model & Euent bietet Ihnen umfassende Beratung in erbrechtlichen Angelegenheiten. Neben einer fachlichen Expertise ist es ihnen wichtig, besonders sensible Themen wie Nachfolgeregelungen und Pflichtteilsrecht einfühlsam zu begleiten. Als Notarin führt Ingeborg Model ihr Amt hoheitlich aus und verpflichtet sich dazu, für alle Beteiligten eine rechtlich korrekte und ausgewogene Lösung zu finden. Sie können darauf vertrauen, dass sie die passende notarielle Lösung für Ihre Bedürfnisse im Erbrecht bereithält.

Meine erbrechtlichen Dienstleistungen im Überblick:
  • Allgemeine Beratung: Umfassende Beratung zu erbrechtlichen Fragestellungen unter Berücksichtigung von familien-, steuer- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten.
  • Testamente: Beratung, Erstellung eines rechtssicheren Testamentsentwurfs und Beurkundung.
  • Erbverträge: Beratung, Erstellung und Beurkundung von Erbverträgen.
  • Übertragungsverträge: Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge, sukzessivem Generationenwechsel, Einbringung in Familiengesellschaften und Absicherung des Übertragenden (z.B. Rücktritts-, Nießbrauchsvorbehalt, Rentenlösung).
  • Erbscheinsanträge: Testamentsauslegung oder Bestimmung der gesetzlichen Erbfolge, Erstellung eines rechtssicheren Entwurfs zur Erlangung eines Erbscheins oder eines europäischen Nachlasszeugnisses.
  • Erbauseinandersetzung: Beratung der Erben, Umsetzung von Teilungsanordnungen, Auflösung von Erbengemeinschaften, Vermächtniserfüllung, Pflichtteilsverzicht und -auseinandersetzung.
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen: Beratung zur Selbstbestimmung, Erstellung und Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zur Durchsetzung des eigenen Willens im Falle von Krankheit und Gebrechlichkeit.